Gitarrenreisen Mediterranean Music School

Singreisen Mediterranean Music School

Vertragsbedingungen

1.1. Mit Ihrer schriftlichen Anmeldung bieten Sie uns den Abschluss des
Vertrags verbindlich an.
1.2. Der Vertrag kommt mit der Annahme der Anmeldung durch uns in
Marbach zustande. Über die Annahme informieren wir Sie durch Übersendung
der Vertragsbestätigung/Rechnung.
2.1. Innerhalb einer Woche nach Erhalt der Vertragsbestätigung/Rechnung
überweisen Sie uns die hierin ausgewiesene Anzahlung, den Restbetrag
unaufgefordert spätestens 6 Wochen vor Workshopbeginn.
2.2. Können wir ihre Anmeldung nicht bestätigen oder ist ein Alternativangebot
von Ihnen nicht angenommen worden, werden wir den
von Ihnen eventuell bereits geleisteten Anzahlungsbetrag unverzüglich
zurückerstatten.
2.3. Wenn der Gesamtbetrag bis zum Beginn des Workshops nicht
vollständig bezahlt ist, berechtigt uns dies zur Geltendmachung von
Schadensersatz in Höhe der entsprechenden Rücktrittsgebühren.
3.1. Für den Umfang vertraglicher Leistungen sind die Angaben in unserer
Workshop-Beschreibung sowie die hierauf bezugnehmenden Angaben
in der Vertragsbestätigung/Rechnung verbindlich. Nebenabreden, die
den Umfang der vertraglichen Leistungen verändern, bedürfen einer
ausdrücklichen Bestätigung.
3.2. Unsere Preise schließen ein: die sorgfältige Vorbereitung und Durchführung
der Workshops sowie die in den Workshopbeschreibungen angegebenen
Leistungen der Häuser bzw. der Reiseveranstalter.
3.3. Der Workshop beginnt und endet zu den in den Workshopbeschreibungen
angegebenen Terminen.
3.4. Es gelten die in unseren Workshopbeschreibungen aufgeführten
Preise.
3.5. Die Korrektur von irrtümlichen Druck- oder Rechenfehlern bleibt
vorbehalten.
4.1. Änderungen oder Abweichungen einzelner Leistungen vom vereinbarten
Inhalt des Vertrags, die nach Vertragsabschluss notwendig
werden und die von uns nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt
wurden, sind gestattet, soweit die Änderungen und Abweichungen
den Gesamtcharakter des gebuchten Workshops nicht verändern und
beeinträchtigen. So sind wir zum Beispiel unter bestimmten Umständen
berechtigt, einen Ersatzdozenten oder eine Ersatzunterkunft zu stellen.
4.2. Preisänderungen sind nach Abschluss des Vertrages aus sachlich
berechtigten, erheblichen und nicht vorhersehbaren Gründen in dem
Umfang möglich, wie die sachlichen Gründe das Ausmaß der Preisänderung
rechtfertigen. 
5.1. Sie können vor Beginn des Workshops von dem Vertrag zurücktreten.
Hierzu ist die Schriftform erforderlich. Maßgebend für den Rücktrittszeitpunkt
ist der postalische Eingang der Rücktrittserklärung bei uns.
5.2. Treten Sie vom Vertrag zurück oder erscheinen Sie nicht zu dem Workshop,
so können wir angemessenen Ersatz für die getroffenen Vorkehrungen
und für unsere Aufwendungen verlangen.
5.3. Die Höhe der Rücktrittsgebühren richtet sich nach dem in der
Workshopbeschreibung angeführten Gesamtpreis. Sie belaufen sich bei
einem Rücktritt
bis zum 61. Tag vor Workshopbeginn auf 50 %
ab dem 60. Tag vor Workshopbeginn auf 80 %
ab dem 30. Tag vor Workshopbeginn auf 100 % des Gesamtpreises.
Geht uns keine schriftliche Rücktrittserklärung zu und erscheinen Sie nicht
zu dem Workshop, wird der volle Preis berechnet.
6.1. Foto- und Videoaufnahmen der Workshopwochen können vom Veranstalter für Werbezwecke
ohne weitere Genehmigung verwendet werden.
7.1. Nimmt der Veranstalter auf Wunsch eines gemeldeten Teilnehmers
eine Umbuchung auf einen anderen Workshop vor, so ist er berechtigt, den entstandenen Mehraufwand in Rechnung zu stellen.

8.1. Wird eine in der Workshopbeschreibung aufgeführte Mindestteilnehmerzahl
nicht erreicht, sind wir berechtigt, den Workshop abzusagen.
8.2. Ist die Durchführung eines Workshops nach Ausschöpfung aller Möglichkeiten
uns deshalb nicht zumutbar, weil das Buchungsaufkommen so
gering ist, dass die uns entstehenden Kosten nicht gedeckt sind, sind wir
berechtigt, den Workshop abzusagen.
8.3. Im Falle eines Rücktritts unsererseits erhalten Sie bereits geleistete
Anzahlungen unverzüglich zurück.
9.1. Wird die Durchführung des Seminars infolge nicht voraussehbarer höherer
Gewalt oder durch eine Reisewarnung des Auswärtigen Amts für die entsprechende Region innerhalb des Reiselandes, gefährdet oder beeinträchtigt, so können
sowohl Sie als auch wir den Vertrag kündigen. Von Ihnen erbrachte
Zahlungen zahlen wir dann unverzüglich zurück, können aber für bereits
erbrachte oder zur Beendigung des Workshops noch zu erbringende
Leistungen eine angemessene Entschädigung verlangen.
9.2. Ein weiterer Anspruch besteht nicht.
10.1. Sollte eine von uns zu erbringende Leistung nicht oder nicht vertragsmäßig
erbracht werden, so können Sie innerhalb angemessener
Zeit Abhilfe verlangen. Wir sind berechtigt, durch die Erbringung einer
gleichwertigen Ersatzleistung Abhilfe zu schaffen. Wir können die Abhilfe
jedoch verweigern, wenn sie einen unverhältnismäßigen Aufwand
erfordert.
10.2. Bei Leistungsstörungen sind Sie verpflichtet, im Rahmen der gesetzlichen
Bestimmungen alles zu tun, um zu einer Behebung der Störung
beizutragen und eventuell entstehenden Schaden gering zu halten. Bei
allen Beanstandungen wenden Sie sich sofort an den Veranstalter.
11.1. Wir haften für: die gewissenhafte Vorbereitung und Durchführung
der Workshops; die sorgfältige Auswahl der Dozenten und Leistungsträ-
ger.
11.2. Wir haften nicht für Fremdleistungen oder Leistungsstörungen im Zusammenhang mit
Fremdleistungen (z.B. Flug, Hotel, Rahmenprogramm, Ausflüge etc.), die
von uns lediglich vermittelt werden.
11.3. Unsere Haftung aus dem Vertag ist insgesamt auf die Höhe des in
der Workshopbeschreibung angegebenen Preises beschränkt, soweit ein
Schaden des Teilnehmers weder vorsätzlich noch grob fahrlässig durch
uns herbeigeführt wird. Diese Beschränkung der Haftung gilt auch dann,
wenn der Eintritt eines Schadens durch Verschulden eines Leistungsträ-
gers verursacht wurde. Wir haften nicht für Schäden, die durch unsere
Teilnehmer oder deren Kinder an der Einrichtung unserer Seminarhäuser
oder Hotels entstehen. Eltern haften für ihre Kinder.
11.4. Unsere Haftung ist ausgeschlossen oder beschränkt, soweit aufgrund
gesetzlicher Vorschriften die auf die von einem Leistungsträger zu
erbringende Leistung anzuwenden sind, dessen Haftung ebenfalls ausgeschlossen
oder beschränkt ist. In diesem Zusammenhang empfehlen wir
eine Reiseversicherung.
11.5. Sämtliche Ansprüche sind innerhalb eines Monats nach Workshopende
schriftlich geltend zu machen.
11.6. Diese Ansprüche - egal aus welchem Rechtsgrund - verjähren 6 Monate
nach Workshopende. Schadensersatzansprüche wegen Körperverletzung
oder Tötung verjähren 3 Jahre nach dem vertraglich vereinbarten
Ende des Workshops.
12.1. Alle Angaben in unseren Workshopbeschreibungen werden vorbehaltlich
gesetzlicher oder behördlicher Genehmigungen veröffentlicht.
Einzelheiten dieser Workshopbeschreibungen entsprechen dem Stand
bei Drucklegung.
12.2. Eltern haften für ihre Kinder.
12.3. Nimmt der Kunde einzelne Leistungen, die ihm ordnungsgemäß
angeboten wurden, nicht in Anspruch (z. B. wegen vorzeitiger Rückreise
oder aus sonstigen zwingenden Gründen), hat er keinen Anspruch auf
Erstattung.
12.4. Auf das Vertragsverhältnis zwischen dem Kunden und dem Veranstalter
findet ausschließlich deutsches Recht Anwendung.

Unsere Website setzt Cookies ein – durch die Nutzung der Website erklären Sie sich damit einverstanden. Hier finden Sie unsere Datenschutzerklärung

Einverstanden